News der SPTA betr. Coronavirus

Erneute Verschärfungen der Covid-Einschränkungen im Tennisbereich ab 20. Dez. 2021

> s. dazu FAQ Swiss Tennis
> s.dazu FAQ BASPO

Coronavirus : le Conseil fédéral adopte des mesures supplémentaires

> v. FAQ Swiss Tennis
> v. FAQ OFSPO

 

Merkblatt SPTA zu neuen Covid-Einschränkungen > mehr dazu
Aide mémoire Covid-19 dès 16 décembre 2021 > suivra


 

 

 

Bundesrat weitet Zertifikatspflicht aus / Neuerungen ab 13. Sept. 2021
Wir empfehlen die Lektüre der Ergänzungen und Empfehlungen bezüglich Ausweitung der Zertifikatspflicht von Swiss Tennis nach Abklärungen beim BAG und BASPO > mehr dazu

Weitere Informationen im Hinblick auf das Inkrafttreten der Ausweitung vom Mo.13. September folgen.
Wir empfehlen die Lektüre der Ergänzungen und Empfehlungen bezüglich Ausweitung der Zertifikatspflicht von Swiss Tennis nach Abklärungen beim BAG und BASPO > mehr dazu

Neuerungen ab dem 26. Juni 2021 / NEWS dès le 26 juin 2021


Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 weitere weitreichende Lockerungen beschlossen (gültig ab 26. Juni 2021).

Le Conseil fédéral a approuvé un nouvel assouplissement d'envergure à partir de aujourd'hui. La prudence reste toutefois de mise : la Suisse se trouve depuis début juin dans la phase dite « de stabilisation », c’est-à-dire que toutes les personnes qui souhaitent se protéger n’ont pas encore pu être vaccinées. Le premier point de contact pour les questions spécifiques sont encore les autorités sanitaires du canton respectif, car dans certains cas, des réglementations différentes s'appliqueront.

> Affiche 26 juin 2021

> Plan modèle de protection



Aktualisiertes Muster-Schutzkonzept > mehr dazu
 

 

Neuerungen seit dem 01. März 2021

Leider ist es noch nicht zu dem erhofften Befreiungsschlag für unsere Sportart gekommen. Zwar kann auf Aussenplätzen wieder mit den üblichen Schutzvorkehren gespielt werden. Es ist aber auch auf den Aussenplätzen kein Unterricht möglich und in den Tennishallen bleibt alles wie bisher (einzig, dass Jahrgänge 2001 und jünger in den Hallen auch wieder trainieren dürfen).

Dazu der Link von Swiss Tennis > mehr dazu

FAQ zum angepassten Schutzkonzept von Swiss Tennis > mehr  dazu

Medienkonferenz vom 17. Februar 2021

s. Link bei Swiss Tennis ab 24. Februar stehen weitere Details fest

Medienkonferenz vom 13. Januar 2021

Der Bund verstärkt erneut die Massnahmen gegen das Coronavirus.

  • Die im Dezember 2020 angeordnete Schliessung der Sport- und Freizeitanlagen wird um 5 Wochen bis am 28. Februar 2021 verlängert (Ausnahmen für Training U16 und Profisport bleiben; ebenso 5 Personenregel beim Sport U16 - Eltern dürfen Kinder auf Platz bringen aber nicht auch spielen).
    Wiederum bleibt die Ausgangslage, dass die Kantone stärkere Einschränkungen aber neu keine Lockerungen mehr verordnen dürfen; bzw. Hallenbetreiber können die Anlagen ganz schliessen
  • Frage der Maskenpflicht am Arbeitsplatz für Lehrpersonen: Diese Frage ist in den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Weisungen von BASPO etc. nicht klar geregelt. Wir werden informieren, sobald Klarheit besteht. Bis zu diesem Zeitpunkt empfehlen wir, dass Lehrpersonen Gruppenunterricht mit Maske erteilen (Einzelunterricht, bei dem alle anderen Corona-Regeln insbesondere die Distanz eingehalten werden, sind nach unserer Beurteilung ohne Maske möglich).

Die schon länger bestehenden Wirtschafthilfen der Kurzarbeit und des Erwerbsersatzes werden ausgebaut und in diversen Bereichen vereinfacht (bezüglich Abgrenzungen unter verschiedenen Wirtschaftshilfen laufen noch Abklärungen):

 

  • Die seit März 2020 geltenden und laufend ausgebauten sowie erleichterten Wirtschafthilfen für Kurzarbeit (bei Angestellten und Unternehmen) und für Erwerbsersatz bei Selbstständigerwerbenden gelten weiter.

  • Für den am 16. September 2020 ausgelaufenen Erwerbsersatz muss aber eine neuer Antrag eingereicht werden (s. unten kursiv und blau markierter Abschnitt)

  • Für Unternehmen, die nachweislich stark unter coronabedingten Umsatzrückgängen leiden, werden die noch nicht lange eingeführten und vom Bund und den Kantonen getragenen Härtefallmassnahmen erleichtert. Betriebe, die durch behördliche Massnahmen ab dem 1. November 2020 mehr als 40 Tage geschlossen sind, braucht es keinen Nachweis eines Umsatzrückgangs und ungedeckter Fixkosten.

"Sie müssen bei Ihrer Ausgleichskasse > mehr dazu einen neuen Antrag auf Corona-Erwerbsersatz > mehr dazu stellen, um die Entschädigung nach dem 16. September 2020 geltend zu machen, da ab diesem Datum sämtliche Ansprüche geendet haben. Das Antragsformulare "318.756 - Anmeldung Corona Erwerbsersatzentschädigung bei Erwerbsausfällen ab 17. September 2020" steht auf den Webseiten der Ausgleichskassen oder > hier zur Verfügung."

 

Pressekonferenz des Bundesrats vom 18. Dezember 2020

Ab 15.15 Uhr hat der Bund (in Anwesenheit von Bundespräsidentin Sommaruga, BR Berset und BR Parmelin) über die neusten aufgrund der nach wie vor steigenden Fallzahlen als dringlich beurteilten Massnahmen informiert:

  • ab nächsten Dienstag, 22. Dezember 2020 sind Sport- und Freizeitanlagen *** sowie alle Restaurants in der ganzen Schweiz während einem ganzen Monat bis 22. Januar 2021 geschlossen.
  • auf Bundesebene und in Zusammenarbeit mit den Kantonen wird für die zahlreichen betroffenen Berufsgruppen möglichst schnell und effizient an Vereinfachungen der bestehenden Wirtschaftshilfen des Erwerbsersatzes, der Kurzarbeit und weiterer Härtefallregelungen gearbeitet.

Die SPTA wird an dieser Stelle laufend bekanntwerdende für unsere Mitglieder wichtige Informationen weitergeben. Wiederum wird neben der Geschäftsstelle unser bewährtes Vorstandsteam für Fragen zur Verfügung stehen. In Anbetracht der bevorstehenden Festtage bitten wir diesmal aber um Kontaktnahme via E-Mail (bitte mit gleichzeitigem cc an die Geschäftsstelle zur evtl. Koordination) damit die betreffenden sich in verdankenswerter Weise freiwillig zur Verfügung stellenden Auskunftspersonen ihre Rückmeldungen zu einem selbstgewählten passenden Zeitpunkt machen können:

  • Thomas Meierhofer, (Geschäftsführer SPTA / für die ganze Schweiz unter info@spta.ch)
  • Emanuel Reitz (v.a. für den Kanton Zürich / emanuel_reitz@hotmail.com)
  • Freddy Siegenthaler (für den Kanton Aarau, Solothurn, Baselland und Basel / fstennis@gmx.ch)
  • Olivier Mabillard (für die Westschweiz / loisiles@loisiles.ch)
  • Conni Marty (für den Kanton Zürich / connimarty@bluewin.ch)
  • Rony Staffieri (Regionalvertreter SPTA für's Tessin und das italienischsprachige Bündnerland /  ronys@sunrise.ch)

Wir wünschen trotz der schwierigen und wirtschaftlich belastenden Situation schöne Festtage!

Thomas Meierhofer, Geschäftsführer SPTA

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*** Auszug für Sport- und Freizeitanlagen von der BAG-Plattform: "Sportbetriebe werden geschlossen. Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal 5 Personen weiterhin getrieben werden. Profispiele können ohne Zuschauerinnen und Zuschauern weiterhin stattfinden. Sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin erlaubt".

> im Aufbau befindlicher FAQ-Bereich SPTA zu Covid-19

> Muster Schutzkonzept von Swiss Tennis Version 7

> erste Stellungnahme von Swiss Tennis zu den verschärften Massnahmen 

> Stellungnahme des Swiss Tennis Präsidenten René Stammbach vom 19. Dezember 2020

 

 

  

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Regeln und Empfehlungen ab 12. Dezember 2020

Wegen den leider wieder beunruhigend angestiegenen Fallzahlen verstärkt der Bund die Massnahmen gegen das Coronavirus - die SPTA informiert hier  laufend, was dies für's Tennis & Tennisunterricht heisst.

Appell der SPTA: Der Tennisbereich war in der bisherigen Outdoor-Phase von Covid-19 eine eher privilegierte Sportart, weil sich die meisten Tennisspieler/innen und Lehrpersonen sehr konsequent an die behördlichen Massnahmen und Schutzkonzepte von Swiss Tennis hielten. Helft mit, diesen guten Ruf unserer Sportart zu erhalten!
 

Link mit den Informationen des Bundes > mehr dazu

   Die Situation ist zusätzlich kompliziert
   - weil die Kantone in allen Bereichen strengere Massnahmen erlassen können (daher ist in Zweifelsfällen eine
     Nachfrage beim betreffenden Kanton - i.d.R. Gesundheitsamt oder Sportamt - empfehlenswert * s. Liste Kantone
     und Anlaufstellen unten); 
in der SPTA ist ein Schreiben in Vorbereitung, dass bei sehr restriktiven Fällen von
     kantonalen Regeln gegenüber 
Tennis & Tennis unterricht von SPTA-Mitgliedern eingesetzt werden kann.

   - weil die Kantone v.a. bezüglich Öffnungszeiten wegen guter epidemiologischer Entwicklung Ausnahmen bewilligen 
     können

Anordnungen und Covid-Anlaufstellen der Kantone > mehr dazu (auf Seite GDK weiter nach unten scrollen)
 

Swiss Tennis Muster-Schutzkonzept für Tennisclubs und Tenniscenter Swiss Tennis hat sein schon seit Beginn
von Covid-19 zur Verfügung gestelltes Muster-Schutzkonzept mit rot markierten behördlichen Änderungen sowie zusätzlichen Empfehlungen von Swiss Tennis (z.B. auch bei Jugendlichen unter 16 Jahren keine grösseren Gruppen als 5 Jugendliche pro Platz). > mehr dazu

 

Regeln ab 11. Mai 2020
       > News für Clubs und Center von Swiss Tennis
       > Information importante pour clubs et centres
       > informazioni importanti per associazioni et centri (francese)
 

> Empfehlungen der SPTA für Tennisunterricht (deutsch)

> Recommandations de la SPTA pour l'enseignement (en français)

> FAQ zur Phase der ersten Lockerung der Covid-Verordnung / assouplissmenet de l'ordonnance ab 11. Mai 2020

> Merkblatt SPTA Coronavirus deutsch (Stand Version 6  vom 06.04.2020.20/23.00 Uhr)

> Aide-mémoire "coronavirus" pour enseignants de Tennis (version 6 du 6 avril 2020/23h00)

 

Neuste Informationen SPTA vom 27. April 2020

  • Swiss Tennis hat sein allgemeines Schutzkonzept für's Tennis beim BASPO eingereicht
  • Auf der Homepage von Swiss Tennis finden sich Rahmenbedingungen dieser Konzepte der Verbände > mehr dazu. Sie geben erste Anhaltspunkte für die Schutzkonzepte, die jeder Club und jedes Center ab Ende dieser Woche erarbeiten muss, bevor der Tennisbetrieb gemäss Lockerungbeschluss des Bundesrates aufgenommen werden kann.
  • Am Freitag, 1. Mai 2020 werden das definitive Konzept von Swiss Tennis und die an der Bundesratssitzung dieser Woche hoffentlich beschlossenen Lockerungsmassnahmen publiziert.
  • Gleichzeitig werden hier die bereits erarbeiteten und detaillierten "Empfehlungen der SPTA für den Tennisunterricht" veröffentlicht.
  • Im Rahmen der Lockerung des Tennisbereichs auftauchende Infos, Fragen von Aktivmitgliedern SPTA, Tipps und Ideen wurde eine neue eigene Rubrik geschaffen, auf der hoffentlich ein reger Austausch stattfinden wird > mehr dazu


Die SPTA hat sich mit Vorstand und Geschäftsstelle intensiv mit der bevorstehenden Lockerung im Tennisbereich auseinandergesetzt. In unserer Berufsorganisation hatten wir in den letzten Wochen einerseits Stimmen von Mitgliedern, die voll motiviert und möglichst schnell wieder auf den Tennisplätzen unterrichten möchten. Andererseits äusserten aber diverse Mitglieder auch Bedenken, ob der Zeitpunkt bezüglich Corona-Entwicklung nicht zu früh sei und ob die erfolgreich organisierten Wirtschaftshilfen durch eine verfrühte Lockerung aufs Spiel gesetzt würden. Vor diesem Hintergrund haben wir unsere möglichst differenzierte und primär auch auf die Gesundheit aller Beteiligten ausgerichteten «Empfehlungen für den Tennisunterricht» erarbeitet (Publikation ab 1. Mai 2020) und werden diese in den nächsten Wochen (inkl. der neue FAQ-Bereich) laufend den Aktualitäten von Covid-19 anpassen.

Vorstand und Geschäftsstelle der SPTA

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Dernières informations SPTA du 27 avril 2020

  • Swiss Tennis a soumis à l'OFSPO son concept de protection générale pour le tennis
  • Sur la page d'accueil de Swiss Tennis, vous trouverez le cadre de ces concepts pour associations > en savoir plus. Ils donnent les premières indications sur les concepts de protection que chaque club et centre doit élaborer à partir de la fin de cette semaine avant que les activités de tennis puissent commencer conformément à la décision d'assouplissement du Conseil fédéral.
  • Le vendredi 1er mai 2020, le concept définitif de Swiss Tennis et les mesures d'assouplissement décidées lors de la réunion du Conseil fédéral de cette semaine seront publiés.
  • En même temps, les "recommandations de la SPTA pour les cours de tennis" déjà élaborées et détaillées seront publiées ici.
  • Dans le cadre du déconfinement de l'espace tennis, des informations, des questions des membres actifs SPTA, des conseils et des idées, une nouvelle section a été créée, où nous espérons qu'un échange animé aura lieu entre nos membres actifs SPTA > en savoir plus

La SPTA a discuté de manière intensive avec le comité et le secrétariat du déconfinement à venir dans le secteur du tennis. Au sein de notre organisation professionnelle, nous avons eu ces dernières semaines, d'une part, des voix de membres pleinement motivés qui veulent retourner à l'enseignement sur les courts de tennis le plus rapidement possible. D'autre part, plusieurs membres ont toutefois exprimé leurs préoccupations quant à savoir s'il n'était pas trop tôt et si l'aide économique organisée avec succès ne serait pas compromise par un relâchement prématuré. Dans ce contexte, nous avons élaboré nos "Recommandations pour les cours de tennis" (sera publié dès le 1er mai 2020), qui sont aussi différenciées que possible et adaptées à la santé de toutes les personnes concernées, et nous les adapterons continuellement à la situation actuelle du Covid-19 dans les semaines à venir (y compris la nouvelle section FAQ).

Cordialement, au nom du comité et du secrétariat de la SPTA

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Mitteilung SPTA vom 21. April 2020, 12.00 Uhr

Der Vorstand der SPTA hat sich erneut intensiv mit der geplanten Intervention an das BAG für eine Lockerung des Tennisbereichs ab 27. April befasst. Hauptsächlich wegen der positiven Äusserungen des BAG an der Pressekonferenz vom 20. April («Einzelsportarten sind eigentlich unbedenklich») wurde beschlossen, mit dem vorbereiteten Brief an das BAG und dem «Schutzkonzept Tennisunterricht» die Entwicklung der nächsten Tage und insbesondere die Medienkonferenz des Bundesrats vom Mittwoch, 22. April 2020 abzuwarten. Bis dann vertrauen wir unserem Partner Swiss Tennis und erwarten ein den Sportarten gerecht werdendes differenziertes und schnelles Handeln des BASPO!

Vorstand und Geschäftsstelle der SPTA

s. auch den Artikel im Le Matin https://www.lematin.ch/suisse/pays-roger-federer-tennis-attend/story/19914120


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Mitteilung SPTA vom 19. April 2020 / 14.00 Uhr (français en bas)

Liebe SPTA-Mitglieder, liebe Tennislehrer/innen und Trainer/innen

Die Enttäuschung nach der Pressekonferenz des Bundesrats vom 16. April 2020 war auch bei uns riesig. Dass der Sport mit knapp 2 Millionen organisierten Sportler/innen und Zehntausenden von Arbeitsstellen in der Schweiz an der letzten Medienkonferenz mit keinem Wort zur Sprache kam oder wenigstens eine aufmunternde Perspektive erhielt, ist schlicht nicht nachvollziehbar.

Zwar hat gemäss unseren Abklärungen der Bundesrat das BASPO nun beauftragt, bis am 13. Mai 2020 ein gesamtheitliches Konzept für Lockerungen im Schweizer Sport zu erarbeiten. Swiss Tennis hat sich aber in Zusammenarbeit mit der SPTA schon längere Zeit mit einem Corona-Schutzkonzept proaktiv befasst und dieses in die Vernehmlassung gegeben. Aus diesem Grund prüft der Vorstand der SPTA nun seinerseits die Eingabe eines Gesuchs an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das BASPO. Dieses soll mit einem speziell auf den Einzelunterricht ausgerichteten Schutzkonzept den Tennisunterricht für professionell ausgebildete Lehrpersonen ab dem 27. April 2020 ermöglichen. Wir werden an dieser Stelle über den weiteren Verlauf so schnell wie möglich informieren. In jedem Fall appellieren wir aber wie bisher an ALLE, die behördlichen Massnahmen zu Covid-19 strikt einzuhalten. Bliibed gsund!

Alle weiteren Informationen der SPTA wie immer auf https://spta.ch/news/coronavirus oder unter www.facebook.com/SPTA1980/

Herzlich im Namen des Vorstands und der Geschäftsstelle SPTA

 

Le déconfinement - toujours sans le sport ?

Chers professeurs et entraîneurs de tennis
Chers membres de la SPTA

La déception qui a suivi la conférence de presse du Conseil fédéral du 16 avril 2020 a également été énorme pour nous. Il est tout simplement incompréhensible que le sport, avec près de 2 millions d'athlètes organisés et des dizaines de milliers d'emplois en Suisse, n'ait pas été mentionné du tout lors de la dernière conférence de presse, ou du moins ait reçu un point de vue encourageant.